Im Erstgespräch, das Sie telefonisch mit mir vereinbaren können sind folgende Punkte wichtig: Ist die Problematik mit einer Psychotherapie zu bearbeiten? Nur so übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Wird ein weitergehender Hilfebedarf, evtl. durch die Jugendhilfe, durch einen mitbehandelnden Psychiater etc., erkennbar?
Ist die Problematik so schwerwiegend, dass zunächst über eine Behandlung in einer Klinik nachgedacht werden muss? Bei akuten Fällen (Eigen- oder Fremdgefährdung) ist eine Überweisung in ein Krankenhaus notwendig.
Wird im Erstgespräch deutlich, dass eine Psychotherapie zur Bewältigung der Probleme und Schwierigkeiten hilfreich sein kann, werden weitere Gespräche vereinbart. Diese dienen dem weiteren Kennenlernen und dem Gewinnen biographischer Daten bzw. der Diagnostik, um differenziert abzuklären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend sein kann. Falls eine Indikation für eine Psychotherapie besteht und wir uns eine gute Zusammenarbeit vorstellen können, treffen wir am Ende dieser Sitzungen eine Vereinbarung bezüglich der konkreten Therapieziele und des angestrebten Umfangs der Therapie.
Wichtig: Sie bekommen einen Konsiliarbericht für Ihren Hausarzt von mir. Er soll eine mögliche körperliche Erkrankung als Ursache für die Problematik ausschließen. Der von Ihnen ausgefüllte Antrag und der Konsiliarbericht müssen zurück an die Praxis geschickt, bzw. gebracht werden. Im Anschluss daran wird ein kurzer Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt.
Nach spätestens 24 Behandlungs-Stunden wird ein ausführlicher Bericht mit einem Behandlungsplan durch den Therapeuten verfasst. Dieser wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit allen Formularen an die Krankenkasse geschickt, die den verschlossenen Umschlag an einen Gutachter weiterleitet.
Der Gutachter überprüft den Behandlungsplan und entscheidet über eine Bewilligung der weiteren Therapie. Bei jeder Bewilligung erhalten Sie eine schriftliche Kostenzusage von ihrer Krankenkasse und die Therapie kann beginnen.
Wichtig: Die Kosten für das Erstgespräch, die sog. "psychotherapeutische Sprechstunde" und die probatorischen Sitzungen werden ohne Antragsstellung ausnahmslos von allen gesetzlichen und fast allen privaten Krankenkassen übernommen!
Nach Bewilligungen der Kostenübernahme für die Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse dauert die Psychotherapie in der Regel 1 – 3 Jahre. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich mit einem, unter Umständen auch zwei Terminen statt. Jedoch können auch kürzere Therapien oder Kriseninterventionen von bis zu einem halben Jahr sinnvoll und ausreichend sein.
Vor allem in der Kinderpsychotherapie, aber auch in der Therapie von Jugendlichen werden die Eltern nach Absprache mit regelmäßigen Einzelgesprächen in die Therapie mit einbezogen. Hierfür vereinbaren wir einen regelmäßigen Termin, der ungefähr monatlich stattfindet.
Barbara Kunz
Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin
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